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Beleidigung in Chat- oder Diskussionsforen
Kann aggressive Wortwahl im Chat strafrechtliche Folgen haben
Die Anonymität eines Chat-Forums verleitet manche dazu, Dinge zu tun, die sie von Angesicht zu Angesicht niemals tun würden (ein Umstand, den man im übrigen auch bei Autofahrern manchmal beobachten kann). Dass in derartigen Foren manchmal ein lockerer Ton herrscht, berechtigt noch niemanden verletzend zu werden. Der Verletzte muss Beleidigungen nicht hinnehmen, sondern kann gegen den Täter vorgehen, wobei es allerdings gewisse Hindernisse gibt.
Welche Delikte kommen in Betracht und worum geht es dabei? Vor allem sind es die sogenannten Ehrenbeleidigungsdelikte nach dem österreichischen Strafgesetzbuch (StGB):
1. Üble Nachrede (§ 111 StGB):
Tat: Unterstellen verächtlicher Eigenschaften, Gesinnung oder Verhaltens
Öffentlichkeit: in einer für (zumindest) einen Dritten wahrnehmbaren Weise
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen
(bei Öffentlichkeit (z.B. Internet) 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen)
Strafausschluss: keine Strafe, wenn Behauptung wahr oder vermeintlich wahr
2. Beleidigung (§ 115 StGB):
Tat: Beschimpfung, Verspottung oder Misshandlung (z.B. Ohrfeige)
Öffentlichkeit: öffentlich oder vor mehreren Leuten (mehr als 2 Unbeteiligte)
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen
Strafausschluss: bei allgemein begreiflicher Entrüstung.
3. Verleumdung (§ 297 StGB):
Tat: wissentliches einer strafbaren Handlung Verdächtigen und dadurch Gefahr einer behördlichen Verfolgung Aussetzen
Öffentlichkeit: es genügt eine Person
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, bei Vorwurf schwerer Delikte 6 Monate bis 5 Jahre
Strafausschluss: freiwillige Beseitigung der Gefahr vor einer tatsächlichen behördlichen Verfolgung
siehe: http://www.internet4jurists.at/news/aktuell6.htm